Dein Mofaführerschein (MOFA / AM)
in Ganderkesee & Delmenhorst

Der Mofa-Führerschein ist der einfache Einstieg in die Mobilität. Schon ab 15 Jahren darfst du mit der Mofa-Führerschein fahren. Bei der Fahrschule Cordes lernst du Schritt für Schritt – mit festen Theoriezeiten und Fahrstunden, die zu deinem Alltag passen. Übrigens: Rechtlich ist der Mofa-Führerschein „nur“ eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du einspurige oder kleine dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h und bestimmte elektrische Krankenfahrstühle bis 15 km/h fahren – keine Kleinkrafträder oder Roller der Klasse AM (die bis 45 km/h fahren dürfen).

Wenn Du’s ganz genau wissen willst:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln.
  • Bauartbedingt auf maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt.
  • Motorleistung meist bis 50 cm³ (Benzin) oder vergleichbare elektrische Antriebe.
  • Es darf eine Sitzgelegenheit für Kinder unter 7 Jahren vorhanden sein.

Dreirädrige Mofas (Mobilitätshilfen)

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P oder L2e-U mit
    • max. 50 cm³ (Fremdzündungsmotor), max. 500 cm³ (Diesel)
    • max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
    • max. 4 kW Leistung
    • max. 270 kg Leermasse
    • höchstens 2 Sitzplätze.

Elektrische Mobilitätshilfen

  • Fahrzeuge nach §1 Mobilitätshilfenverordnung, z. B. Elektro-Scooter oder Elektromobile mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h.

Motorisierte Krankenfahrstühle

  • Einsitzige Fahrzeuge, die speziell für körperlich behinderte Personen gebaut sind,
    mit folgenden Grenzen:
    • Elektroantrieb
    • Leermasse max. 300 kg (ohne Fahrer)
    • Gesamtmasse max. 500 kg
    • Höchstgeschwindigkeit max. 15 km/h
    • Breite max. 110 cm.

Mindestalter: 15 Jahre (Tag der theoretischen Prüfung frühestens drei Monate vorher.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe“ (empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben – wird häufig mit erledigt).
  • Theoretische Schulung: 6 Doppelstunden à 90 Minuten
  • Praktische Schulung: mindestens 90 Minuten (Einzelausbildung) oder 180 Minuten (Gruppenausbildung, max. 4 Personen)
  • Unterricht muss im Rahmen eines
  • Theoretische Prüfung beim TÜV oder DEKRA
  • Keine praktische Prüfung erforderlich
  • Bei Bestehen wird die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt
    (kein Führerschein im rechtlichen Sinn).
  • Kein Vorbesitz anderer Führerscheinklassen nötig
  • Keine Probezeit
  • Gültigkeit unbegrenzt (keine Ablauffrist)
  • Die Bescheinigung gilt nur in Deutschland (nicht EU-weit anerkannt).