Dein Mofaführerschein (MOFA / AM)
in Ganderkesee & Delmenhorst
Der Mofa-Führerschein ist der einfache Einstieg in die Mobilität. Schon ab 15 Jahren darfst du mit der Mofa-Führerschein fahren. Bei der Fahrschule Cordes lernst du Schritt für Schritt – mit festen Theoriezeiten und Fahrstunden, die zu deinem Alltag passen. Übrigens: Rechtlich ist der Mofa-Führerschein „nur“ eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du einspurige oder kleine dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h und bestimmte elektrische Krankenfahrstühle bis 15 km/h fahren – keine Kleinkrafträder oder Roller der Klasse AM (die bis 45 km/h fahren dürfen).
Wenn Du’s ganz genau wissen willst:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln.
- Bauartbedingt auf maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt.
- Motorleistung meist bis 50 cm³ (Benzin) oder vergleichbare elektrische Antriebe.
- Es darf eine Sitzgelegenheit für Kinder unter 7 Jahren vorhanden sein.
Dreirädrige Mofas (Mobilitätshilfen)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P oder L2e-U mit
• max. 50 cm³ (Fremdzündungsmotor), max. 500 cm³ (Diesel)
• max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
• max. 4 kW Leistung
• max. 270 kg Leermasse
• höchstens 2 Sitzplätze.
Elektrische Mobilitätshilfen
- Fahrzeuge nach §1 Mobilitätshilfenverordnung, z. B. Elektro-Scooter oder Elektromobile mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h.
Motorisierte Krankenfahrstühle
- Einsitzige Fahrzeuge, die speziell für körperlich behinderte Personen gebaut sind,
mit folgenden Grenzen:
• Elektroantrieb
• Leermasse max. 300 kg (ohne Fahrer)
• Gesamtmasse max. 500 kg
• Höchstgeschwindigkeit max. 15 km/h
• Breite max. 110 cm.
Mindestalter: 15 Jahre (Tag der theoretischen Prüfung frühestens drei Monate vorher.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe“ (empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben – wird häufig mit erledigt).
- Theoretische Schulung: 6 Doppelstunden à 90 Minuten
- Praktische Schulung: mindestens 90 Minuten (Einzelausbildung) oder 180 Minuten (Gruppenausbildung, max. 4 Personen)
- Unterricht muss im Rahmen eines
- Theoretische Prüfung beim TÜV oder DEKRA
- Keine praktische Prüfung erforderlich
- Bei Bestehen wird die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt
(kein Führerschein im rechtlichen Sinn).
- Kein Vorbesitz anderer Führerscheinklassen nötig
- Keine Probezeit
- Gültigkeit unbegrenzt (keine Ablauffrist)
- Die Bescheinigung gilt nur in Deutschland (nicht EU-weit anerkannt).